Biomasse - Holzpellets
Die Biomasseverordnung definiert Biomasse als Energieträger aus pflanzlicher und tierischer Herkunft, um sie von fossilen Brennstoffen abzugrenzen. In diesem Sinn gehören auch Holzpellets zur Kategorie der Biomasse. Die Biomasse ist der zweitgrößte Energielieferant unter den erneuerbaren Energien. Der Vorteil besteht in der vergleichsweise günstigen Herstellung, dem schnellen Nachwachsen des Rohstoffes und der CO2-neutralen Verbrennung. Moderne Pelletkessel haben Feinstaubemission von ca. 15-30mg/kWh und sind somit relativ staub- und rußarm. Pelletkessel lassen sich recht einfach in vorhandene Zentralheizungen integrieren. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Erdtank außerhalb des Gebäudes zu installieren. Zur Lagerung innerhalb des Gebäudes kann ein Gewebesilo oder ein Pelletlager dienen. Das Lager eines Einfamilienhauses nimmt etwa 11-14m3 an Raum ein. In der Anschaffung sind Holzpelletanlagen teurer als Öl- oder Gaskessel. Aber durch günstige Pelletpreise sind die Gesamtkosten auf die Betriebsdauer von 20 Jahren.