Für alle großen Unternehmen: Endspurt für Energieaudit-Pflicht zum 5. Dezember

Bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem ist Ersatzoption

Alle Firmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rechnen, müssen nach EU-Recht zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Daran erinnert die unabhängige Ludwigsburger Energieagentur.  Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hält eine Liste von Energieauditoren, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, bereit. Ersatzweise zählt ein Managementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS.

Die Europäische Union will bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöhen. Weitere Verbesserungen sollen folgen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU. „Sie besagt, dass alle Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass ihre Nicht-KMU-Betriebe bis zum 5. Dezember dieses Jahres ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen“, berichtet Sebastian Staudenmayer, Geschäftsführer der Ludwigsburger Energieagentur. „Und das gilt auch für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist.“ Eine Wiederholung des Prozesses steht dann alle vier Jahre an.

Das BAFA wird stichprobenartig prüfen, ob die Audits entsprechend dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchgeführt wurden. Bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten, die die BAFA-Anforderungen erfüllen und das Audit durchführen können, hilft die Ministeriums-Homepage mit einer Liste. Dort hält das BAFA zur Unterstützung der Unternehmen außerdem ein ausführliches Merkblatt bereit.

Betriebe sind von der Verordnung freigestellt, wenn Sie vorgesorgt haben: „Wer mit einem Energiemanagementsystem nach der DIN ISO 50001 zertifiziert ist oder bis 5. Dezember bestimmte Teilschritte dazu eingeleitet hat, kann sich vorläufig zurücklehnen“, erklärt Staudenmayer. Für Firmen, die sich in diesem Zertifizierungsprozess befinden, gilt eine Übergangsregelung von einem Jahr. Auch Unternehmen, die ein EMAS-Zertifikat (Eco Management and Audit Scheme) oder ein validiertes Umweltmanagementsystem besitzen, das der Verordnung 1221/2009 der Europäischen Gemeinschaft entspricht, haben die EU-Auditpflicht erfüllt.

Wer wissen will, ob die Verordnung für ihn zutrifft, kann sich im ersten Schritt an die unabhängige Ludwigsburger Energieagentur wenden. Eine rechtssichere Auskunft erteilt das BAFA. Die Energieagentur berät zudem neutral zu allen Themen rund um die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Kontaktdaten:

Ludwigsburger Energieagentur e.V.
Hoferstaße 5
71636 Ludwigsburg
Tel.: (07141) 2422235
E-Mail: info@lea-lb.de
Internet: www.lea-lb.de


Weiterführende Links
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
•    Merkblatt für Energieaudits
•    Energieauditorenliste


Bild (bitte die Originaldatei im Anhang verwenden)

Bildtext:
Große Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember nach EU-Recht ein Energieaudit durchführen.

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