Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Internetseite https://wissenszentrum-energie.ludwigsburg.de.
Die Stadt Ludwigsburg möchte allen Menschen Service bieten.
Dieser Service soll verständlich und persönlich sein.
In unseren Webauftritten und mobilen Anwendungen finden Sie viele Informationen.
Jede Person soll diese Informationen finden und verstehen können.
Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns daher besonders wichtig.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Sie dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von Paragraph 12d BGG erlassen.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Eine Website gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Sie gilt weiterhin als WCAG 2.1 konform, wenn sie alle Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Bereiche sind nicht mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Navigation
Die Navigation in diesem Webauftritt ist nur bedingt barrierefrei.
Bilder
Einige Bilder im Webauftritt enthalten noch keine ausreichenden Beschreibungen, Alternativtexte oder Titel.
Videos
Unsere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei.
Virtueller Rundgang
Der online Rundgang durch das Wissenszentrum Energie kann noch nicht barrierefrei bedient werden.
Unvereinbarkeit
Die Stadt Ludwigsburg hat zahlreiche PDF-Dokumente im Einsatz.
Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand.
Die Bearbeitung verteilen wir im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.
Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
- Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an. - Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.
Informationen zur Handhabung des Webauftrittes
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an.
Wir arbeiten jedoch am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit an.
Aus personellen und finanziellen Gründen stehen Erläuterungen in Leichter Sprache sowie ein Video in Gebärdensprache erst später zur Verfügung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 23.09.2020 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 24.09.2020 überprüft.
Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine persönliche Beratung an.
Unser Ziel ist es, eine passende Lösung zu finden.
Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.
Sie können sich über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an uns wenden.
Wir beantworten Ihr Anliegen so schnell wie möglich.
Stadt Ludwigsburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Gremien
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Katharina Herbst
barrierefreiheit@ludwigsburg.de
Telefon 07141 910-2390
Schlichtungsverfahren
Sie können sich an die Landes-Behindertenbeauftragte oder an die Schlichtungsstelle wenden, wenn:
- wir nicht fristgerecht geantwortet haben (Paragraph 8 Satz 1 L-BGG-DVO)
- oder wenn nach Ihrer Meldung und unserer Antwort keine Lösung gefunden wurde
Die Landes-Behindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon 0711 279 3360
Die Schlichtungsstelle unterstützt ebenfalls eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Grundlage hierfür ist Paragraph 16 BGG.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Die Schlichtungsstelle BGG erreichen Sie auch direkt per E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Verbandsklagerecht
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.