Gebäudeenergiestandards

Der Gebäudeenergiestandard eines Gebäudes wird in Deutschland auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert. Maßgeblich sind die beiden Kennwerte der EnEV für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Bei der Berechnung des Kennwerts werden neben der energetischen Qualität der Gebäudehülle auch die zusätzlich erforderlichen Energiemengen berücksichtigt, die für die Gewinnung des Energieträgers, die Verteilung der Energie und deren Umwandlung benötigt werden. Der Primärenergiebedarf bezieht auch die klimarelevante Qualität der Energiequelle ein.

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die durchschnittliche energetische Qualität (U-Wert) aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Dach, Außenwände, Fenster, Kellerdecke etc.) eines Gebäudes. Der spezifische Transmissionswärmeverlust errechnet sich aus der Summe der U-Werte aller Bauteile mit einem Zuschlag für die Wärmebrücken.
Mit der Definition eines Energiestandards ist es möglich, Gebäude miteinander zu vergleichen oder durch ein Qualitätssiegel den Erfolg darstellen und fördern zu können. 

Gebäudestandards
Qp: Primärenergiebedarf
H’T: Transmissionswärmeverlust
Qh: Heizwärmebedarf
EnEV: Mindestanforderungen Qp 100 %, H’T 100 % 
Für Altbaumodernisierung 
KfW-Denkmal
Qp < 160 %, H’T < 175 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 115
Qp < 115 %, H’T < 130 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 100
Qp < 100 %, H’T < 115 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 85
Qp < 85 %, H’T < 100 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 70
Qp < 70 %, H’T < 85 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 55
Qp < 55 %, H’T < 70 % der Werte der EnEV 
Für den Neubau 
KfW-Effizienzhaus 70
Qp < 70 %, H’T < 85 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 55
Qp < 55 %, H’T < 70 % der Werte der EnEV 
KfW-Effizienzhaus 40
Qp < 40 %, H’T < 55 % der Werte der EnEV 
Passivhaus
Qp < 40 % kWh/m2a, Qh < 15 % kWh/m2a 
Sonnenhaus
Qp < 15 kWh/m2a, H’T < 55 % der Werte der EnEV 
Nullenergiehaus: Endenergiebedarf 0 
Plusenergiehaus: Endenergiebedarfüberschuss 

Mindestenergiestandard nach ENEV

Der Mindeststandard für energiesparendes Bauen in Deutschland wird durch das in der EnEV (Energieeinsparverordnung) definierte Referenzgebäudeverfahren festgelegt. Dazu werden der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust für ein Referenz- gebäude berechnet, das über die gleiche Größe, Form, Ausrichtung und Nutzung wie das „echte“ Gebäude verfügt. Allerdings werden alle Bauteile und Anlagenkompo- nenten gemäß EnEV (nach dem Stand der Technik) angenommen. Die auf diesem
Weg für das Referenzgebäude berechneten Energiekennwerte stellen die Höchstwerte für den Primärenergiebedarf bzw. Transmis- sionswärmeverlust des „echten“ Gebäudes dar, wenn es sich dabei um einen Neubau handelt. Bei Altbauten dürfen die Kennwerte um bis zu 40% über denen des Referenz- gebäudes liegen. Der Weg zur Einhaltung der Grenzwerte ist frei und kann durch eine exzellente Gebäudehülle, durch hocheffizi- ente Technik oder auch durch den Einsatz von erneuerbaren Energien erreicht werden. 

Förderung nach KFW- Effizienzhaus-standard

ber die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ werden Gebäudestandards gefördert,
die sich auf die Standards der geltenden Energieeinsparverordnung beziehen.
Bei Altbauten werden auch Gebäude gefördert, die das Neubauniveau 100 % der Werte der EnEV nicht erreichen, z.B. KfW-Effizienzhaus Denkmal 165 (Über- schreitung 65 %) und KfW- Effizienzhaus 115 (Überschreitung 15%) usw. (siehe Tabelle). Bei Neubauten muss der Mindest- standard der EnEV unterschritten werden, zum Beispiel beim „KfW – Effizienzhaus 70“ der Primärenergiebedarf um 30%. 

Was Sie noch beachten sollten:

Anträge für Fördermöglichkeiten müssen vor Beginn von Bau- maßnahmen gestellt werden.
Ein qualifizierter Sachverständiger berechnet das Energieniveau und bestätigt den Antrag zur Förderung bei der KfW.