Dämmung von Rohrleitungen

 In vielen Gebäuden laufen Heizungsrohre und Warmwasserleitungen ungedämmt durch kalte Keller und unbeheizte Räume. Damit geht viel Wärme verloren und anstatt der Wohnung wird der Keller beheizt. Wenn die Rohre richtig gedämmt werden, lassen sich in der Regel fünf bis zehn Prozent Heizenergie einsparen. Eine nachträgliche Dämmung der Rohre kann vom Hauseigentümer selbst durchgeführt werden. Als Materialien stehen Kautschuk-Schläuche,  Aluminium kaschierte Steinwoll-Schalen oder PE-Schläuche zur Verfügung. Schläuche aus Weichschaum und Kautschuk sind vergleichsweise einfach anzubringen. Sie eignen sich besonders für einen Leitungsverlauf mit vielen Verzweigungen. Für starre Verbindungen können am besten ummantelte Rohrdämmungen mit einem Kern aus Steinwolle verwendet werden. In jedem Fall sollte die Dämmung mindestens so dick sein wie der Rohrdurchmesser. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Dämmung von Heizungsrohren für Neubauten und Bestandsgebäude vorgeschrieben. Von der Nachrüstpflicht befreit, sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.